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So funktioniert es

Von der Projektidee bis zu den Daten für das Finanzamt

Die Forschungszulage hat zwei Verfahren: die Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den Antrag beim Finanzamt. Forschungszulage Digital führt Sie durch beide – den Antrag beim Finanzamt stellen Sie oder Ihre Steuerberatung.

  1. 01

    Projektidee erfassen

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben in eigenen Worten. Die KI-Unterstützung formuliert daraus eine Projektbeschreibung und gliedert sie in Arbeitspakete – entlang der Kriterien, nach denen die BSFZ prüft: Neuheit, technisches Risiko, planmäßiges Vorgehen.

    KI-Vorschlag · bitte prüfen

  2. 02

    Antrag bei der BSFZ

    Der Antrag an die Bescheinigungsstelle wird vollständig vorbereitet: Vorhaben, Arbeitspakete, Zeitraum, beteiligte Personen. Eingereicht wird er im BSFZ-Portal. [open – wer reicht ein: Kunde oder Forschungszulage Digital über den Berater-Zugang]

  3. 03

    Bescheinigung der BSFZ

    Die BSFZ prüft, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes ist. Rückfragen beantworten Sie strukturiert, mit unserer Unterstützung. Die Bescheinigung legen Sie in Ihrem Konto ab.

  4. 04

    Daten für das Finanzamt

    Aus Lohnjournal und Stundenaufzeichnung ermitteln wir die förderfähigen Aufwendungen je Wirtschaftsjahr und bereiten die Angaben für ELSTER vor. Das Finanzamt setzt die Forschungszulage im Bescheid fest.

    Wir bereiten die Daten vor – den Antrag beim Finanzamt stellen Sie oder Ihre Steuerberatung.

Was Sie bereithalten

  • eine kurze Beschreibung Ihrer Vorhaben
  • das Lohnjournal der beteiligten Mitarbeitenden
  • Stundenaufzeichnungen oder eine nachvollziehbare Schätzung
  • Rechnungen für Auftragsforschung, falls vorhanden
  • den ELSTER-Zugang – bei Ihnen oder Ihrer Steuerberatung

Erst einmal schätzen

Mit wenigen Angaben sehen Sie, in welcher Größenordnung eine Forschungszulage liegen kann. Unverbindlich und ohne Zusage.

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